Rechtsprechung
   BGH, 10.11.1952 - VI ZR 45/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,683
BGH, 10.11.1952 - VI ZR 45/52 (https://dejure.org/1952,683)
BGH, Entscheidung vom 10.11.1952 - VI ZR 45/52 (https://dejure.org/1952,683)
BGH, Entscheidung vom 10. November 1952 - VI ZR 45/52 (https://dejure.org/1952,683)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1952,683) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW 1953, 259 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.01.1952 - III ZR 284/51

    Geschlossene Ortschaft. Ortstafel

    Auszug aus BGH, 10.11.1952 - VI ZR 45/52
    Ebenso wie der Vorfahrtberechtigte nicht auf sein Vorfahrtrecht pochen darf und daher verpflichtet ist, von der Durchführung der Vorfahrt dann Abstand zu nehmen, wenn er bei gehöriger Aufmerksamkeit rechtzeitig hätte erkennen müssen, daß der Wartepflichtige das Vorfahrtrecht verletzen werde (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28. Januar 1952 - III ZR 284/51 - VerkRSamml 4, 223 [226] - insoweit in BGHZ 4, 360 nicht mit abgedruckt - mit weiteren Nachweisen), darf auch, wie der Revision zuzugeben ist, der auf der Strasse befindliche Verkehrsteilnehmer gegenüber dem aus einem Grundstück auf die Strasse Ausfahrenden von seinem Recht, seine Fahrt mit unverminderter Geschwindigkeit fortzusetzen, keine mißbräuchliche Benutzung machen.
  • BGH, 29.11.1951 - III ZR 114/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.11.1952 - VI ZR 45/52
    Bei dieser Befugnis handelte es sich allerdings entgegen der Annahme des Berufungsgerichts nicht um ein Vorfahrtrecht im eigentlichen Sinne des § 13 StVO, dessen Voraussetzungen hier nicht gegeben waren, sondern diese Berechtigung ergab sich aus der den Zweitbeklagten nach § 17 StVO treffenden Verpflichtung, bei der Ausfahrt aus der Langeloher Schule auf die Bundesstrasse sich so zu verhalten, daß eine Gefährdung des Strassenverkehrs ausgeschlossen war (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. November 1951 - III ZR 114/50).
  • OLG Karlsruhe, 08.10.2014 - 9 U 64/14

    Haftung bei Kfz-Unfall: Einfahren von zwei Kraftfahrzeugen von gegenüberliegenden

    Darauf beruhte das Verständnis, dass (nur) eine Rücksicht auf den "fließenden Verkehr" gemeint sei (vgl. insbesondere BGH, Urteil vom 10.11.1952 - VI ZR 45/52 -, LM Nr. 1 zu § 17 StVO).
  • BGH, 13.04.1956 - VI ZR 347/54

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden

    Der Kläger war - zumal auf einer Bundesfernstraße - befugt, unter Beibehaltung zulässiger Geschwindigkeit in fließender Fahrt zu bleiben (BGH VI ZR 45/52 vom 10.11.1952 = LM Nr. 1 zu § 17 StVO).
  • BGH, 21.02.1956 - VI ZR 231/54

    Rechtsmittel

    Das hat der Senat in einem Falle entschieden, in dem ein Lastzug aus der Ausfahrt einer Schule in eine Bundesstraße einfuhr (Urteil vom 10. November 1952 - VI ZR 45/52 - NJW 1953, 259 = DAR 1953, 35 = VRS 5, 92 = VersR 1953, 65).
  • BGH, 27.11.1956 - VI ZR 240/55

    Haftungsverteilung bei Kollision eines links abbiegenden LKW mit einem

    Allerdings darf der Vorfahrtsberechtigte die Vorfahrt nicht erzwingen; er muß daher von der Durchführung der Vorfahrt absehen, wenn er bei gehöriger Aufmerksamkeit erkennen kann, daß der Wartepflichtige das Vorfahrtsrecht verletzen werde (Urteile des erkennenden Senats vom 10. November 1952 - VI ZR 45/52 - VRS 5, 92 Nr. 57, 20. November 1952 - VI ZR 2/52 - VRS 5, 87 Nr. 55 und 2. Juni 1954 - VI ZR 263/53 - VRS 7, 38 Nr. 13 = DAR 1954, 184).
  • BGH, 26.10.1956 - VI ZR 121/55

    Rechtsmittel

    Sie brauchte damit, daß der Beklagte seine Pflichten aus § 17 StVO verletzen werde, so lange nicht zu rechnen, als nicht die gegebenen Umstände ihr dazu Anlaß geben konnten oder mußten (Urteile des erkennenden Senats vom 10. November 1952 - VI ZR 45/52 - DAR 1953, 53 = VRS 5, 92 Nr. 57 = VersR 1953, 65, 21. Februar 1956 - VI ZR 251/54 - VRS 10, 327 Nr. 133 = VersR 1956, 256 und 7. Juli 1956 - VI ZR 197/55 - VRS 11, 252 Nr. 107 = VersR 1956, 624).
  • BGH, 07.07.1956 - VI ZR 197/55

    Rechtsmittel

    Der auf der Straße befindliche Verkehrsteilnehmer darf grundsätzlich unter Beibehaltung seiner Fahrgeschwindigkeit in fließender Fahrt bleiben und braucht damit, daß der Ausfahrende seine Pflichten aus § 17 StVO verletzen, werde, solange nicht zu rechnen, als nicht besondere Verhältnisse ihm dazu Anlaß geben konnten und mußten (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. November 1952 - VI ZR 45/52 - DAR 1953, 53 = VRS 5, 92 Nr. 57 = VersR 1953, 65).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht